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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 101/00
§§: EigZulG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit
Rechtsfrage: Welche Sachverhaltsmerkmale müssen vorliegen, um eine Haushaltszugehörigkeit i.S. von § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG zu begründen - Setzt die Gewährung der Kinderzulage bei einer der Klägerin gehörenden, dem -an ihrem Wohnort-- studierenden Sohn unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Wohnung voraus, dass die Mutter in dieser Wohnung einen Haushalt geführt hat? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 05.04.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 1308/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2002
Erledigungs-Az: IX R 101/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 27