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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/19 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 4 a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a |
Schlagwörter | Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand, Rettungsdienst, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet |
Rechtsfrage: | Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Rettungsassistent)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1218/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 13 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.09.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 21 36 |