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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 75/97
§§: UStG 1980 § 4 Nr. 16 Buchst. c, GG Art. 3, GG Art. 12, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerbefreiung, psychotherapeutische Leistung, Diplompsychologe
Rechtsfrage: Ist § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG verfassungs- und EG-Richtlinienkonform dahingehend auszulegen, daß psychotherapeutische Leistungen steuerfrei sind, die von Diplompsychologen mich fachärztlicher Zusatzausbildung in Psychotherapie, die gleichzeitig Heilpraktiker, aber keine Ärzte sind, in den dieser Vorschrift ansonsten entsprechenden Einrichtung erbracht werden?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.04.1997
Vorinstanz/AZ: 6 K 154/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.1998
Erledigungs-Az: V B 75/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: V R 54/98