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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 87/12 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 4, GG Art. 3, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verfassungswidrigkeit, Beteiligung, Kapitalgesellschaft, Vertrauensschutz, Leistungsfähigkeit, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Verstößt § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG für den Fall der Liquidation der Tochtergesellschaft gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und somit gegen Art. 3 GG und ist daher verfassungswidrig? Ist für die Beurteilung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 8 b Abs. 3 Satz 4 KStG auf den Zeitpunkt der Darlehenshingabe oder - wie von der Vorinstanz entschieden - auf den Zeitpunkt der Gewinnminderung abzustellen? Verstößt die Vorschrift gegen das Vertrauensschutzprinzip und somit gegen Art. 20 Abs. 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.10.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 2439/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 16 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2014
Erledigungs-Az: I R 87/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 16 48