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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-405/14 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 384/2004, KN Unterpos. 8414 5930
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Kühlkörper, Ventilator
Rechtsfrage: War die VO (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1.3.2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur während ihres Wirkungszeitraums vom 22.3.2004 bis zum 22.12.2009 insofern gültig, als Nr. 2 ihres Anhangs betroffen ist, in dem bestimmt war, dass Waren, die aus einem Kühlkörper und einem Ventilator bestehen, in den KN-Code 8414 59 30 einzureihen sind, und war diese VO daher im vorliegenden Fall anwendbar?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 431 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.06.2015
Erledigungs-Az: Rs C-405/14