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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-405/14 (EuGH) |
| §§: | VO (EG) Nr. 384/2004, KN Unterpos. 8414 5930 |
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Kühlkörper, Ventilator |
| Rechtsfrage: | War die VO (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1.3.2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur während ihres Wirkungszeitraums vom 22.3.2004 bis zum 22.12.2009 insofern gültig, als Nr. 2 ihres Anhangs betroffen ist, in dem bestimmt war, dass Waren, die aus einem Kühlkörper und einem Ventilator bestehen, in den KN-Code 8414 59 30 einzureihen sind, und war diese VO daher im vorliegenden Fall anwendbar? |
| Vorinstanz: | Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 431 S. 11 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 11.06.2015 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-405/14 |