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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 7/13 (BVerfG) |
§§: | KStG 2002 i.d.F. vom 09.12.2004 § 14 Abs. 3 Satz 1, KStG 2002 i.d.F. vom 9.12.2004 § 34 Abs. 9 Nr. 4, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Organschaft, Körperschaftsteuer, Mehrabführung, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Verlust, Normenkontrolle |
Rechtsfrage: | Ist § 34 Abs. 9 Nr. 4 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verfassungswidrig? - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | I R 38/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DB 2013 S. 2061 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 38 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2022 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 7/13 2 BvL 18/14 |