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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 63/05
§§: EStG § 18 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Schuldzinsen, Zinsen, Überentnahme, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Schuldzinsen als Betriebsausgaben bei einer Personengesellschaft: Ist der Sockelbetrag nach § 4 Abs. 4 a Satz 5 EStG gesellschafts- oder gesellschafterbezogen anzusetzen? Dürfen Unterentnahmen aus den Jahren vor 1999 unberücksichtigt bleiben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.05.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 1623/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2009
Erledigungs-Az: VIII R 81/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 81/05 - Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 77