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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/08 (BFH)
§§: EigZulG § 2 Abs. 1, EigZulG § 8, FGO § 96 Abs. 1
Schlagwörter Anschaffungskosten, Angehörige, Darlehen, Stundung, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Entgeltlicher Wohnungserwerb bei Kaufpreisstundung oder Darlehensgewährung: Liegen beim Erwerb einer Doppelhaushälfte von der Mutter zu einem - später durch Schenkung auf 100.000 DM reduzierten - Kaufpreis nach § 2 Abs. 1, § 8 EigZulG begünstigte Anschaffungskosten vor, wenn der Kaufpreis gestundet oder als Darlehen (sog. Vereinbarungsdarlehen, § 607 Abs. 2 BGB a.F.) gewährt worden ist? Hält die Stundungsabrede einem Fremdvergleich nicht stand, weil ein fremder Dritter die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs ohne Sicherheiten nicht über zwei Jahre hinausgeschoben und das Eigentum an dem Grundstück ohne Kaufpreiszahlung nicht übertragen hätte? Hält auch die Vereinbarung eines sog. Vereinbarungsdarlehens wegen fehlender zeitlicher Befristung, fehlender Tilgungsvereinbarung, fehlender Sicherung des Rückzahlungsanspruchs sowie nicht vertragsgerechter Zinszahlung einem Fremdvergleich nicht stand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.01.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 255/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2009
Erledigungs-Az: IX R 10/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG