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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 6/17 (BFH) |
§§: | EStG § 10 b Abs. 1, EStG § 10 b Abs. 4 Satz 1, EStDV § 50 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 1 |
Schlagwörter | Spende, Unentgeltlichkeit, Freiwilligkeit, Wirtschaftliche Belastung, Schenkung, Zusammenveranlagung |
Rechtsfrage: | Fehlen den Leistungen der Klägerin an gemeinnützige Einrichtungen die Merkmale der Unentgeltlichkeit, der Freiwilligkeit sowie der wirtschaftlichen Belastung mit der Folge, dass der Spendenabzug i.S. des § 10 b EStG versagt werden kann, wenn sie die Beträge zuvor im Rahmen einer Schenkung mit der Auflage, einen bestimmten Betrag an diese Einrichtungen zu spenden, von ihrem mit ihr zusammenveranlagten Ehemann erhalten hat und diese Zahlungen bei der Festsetzung der Schenkungsteuer als die Bemessungsgrundlage mindernd berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2395/15 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 460 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 03 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 6/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 01 81 |