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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/15 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 17 |
Schlagwörter | Zuordnung, Veräußerung, Leistung |
Rechtsfrage: | Zur Frage der steuerlichen Zuordnung einer "Ausgleichszahlung" die ein zu 39,99 % beteiligter Finanzinvestor im Rahmen seiner Beteiligungsveräußerung u.a. an den zu 0,99 % beteiligten Kläger der GmbH zahlte. Handelt es sich bei dieser Ausgleichszahlung um ein steuerpflichtiges Entgelt für eine Leistung gem. § 22 Nr. 3 EStG oder vielmehr um einen aufgrund der Beteiligungshöhe des Klägers nicht steuerbaren Vorgang? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1830/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 01 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 11 99 |