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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 2525/08 (BVerfG) |
| §§: | EStG 1997 § 8 Abs. 1, EStG 1997 § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, FGO § 56 Abs. 1, GG |
| Schlagwörter | Auszahlung, Brieflaufzeiten, Brokerfirma, Börse, Fonds, Forderung, Gutschrift, Kapital, Kapitalvermögen, Postverkehr, Rendite, Scheinrendite, Scheingewinn, Schneeballsystem, Stille Gesellschaft, Verlust, Vertrag, Werbungskosten, Wiedereinsetzung, Zahlungsfähigkeit, Zufließen, Zufluss, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem - Berücksichtigung eines auf den typischen stillen Gesellschafter entfallenden Verlustanteils als Werbungskosten - Wiedereinsetzung: Vertrauen auf Brieflaufzeiten bei Beförderung durch privat lizenzierte Postdienstleistungsunternehmen - Verfassungsbeschwerde - |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII R 36/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 41 00 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 2525/08 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |