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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/15 (BFH)
§§: BewG § 138 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 147 Abs. 1
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gesonderte Feststellung, Grunderwerbsteuer, Gutachten, Gemeiner Wert
Rechtsfrage: Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung für ein bebautes Grundstück. Wurde durch Gutachten ein niedriger gemeiner Wert nachgewiesen? Dürfen nachträgliche bessere Erkenntnisse (Baumängel) in einem Gutachten den Wert des bebauten Grundstücks zum Bewertungsstichtag mindern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 10.12.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 332/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2017
Erledigungs-Az: II R 10/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 13 99