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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/15 (BFH)
§§: AusglLeistG § 3 Abs. 5, AusglLeistG § 3 Abs. 7 b, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1, GrEStG § 8 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Kaufpreis
Rechtsfrage: Ergänzender Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage: Handelt es sich bei einem ergänzenden Flächenerwerb, der auf einen früheren Flächenerwerb Bezug nimmt und bei dem ein Gesamtkaufpreis vereinbart wird, um einen Teil eines einzigen zeitlich sukzessiven Erwerbsvorgangs, der nur eine Gesamtgrunderwerbsteuer entstehen lässt? Und wenn ja, kann eine sukzessiv erhobene Steuer zu unterschiedlichen Tarifen erhoben werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 05.06.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 468/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2017
Erledigungs-Az: II R 8/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 86