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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 92/08 (BFH)
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Nr. 4, InvZulG § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Gebäude, Anschaffung, Wirtschaftliches Eigentum, Investitionszeitpunkt, Investitionszulage
Rechtsfrage: Ist die Anschaffung des Gebäudes erst nach dem 1.1.2002 mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate (als Voraussetzung für die Übergabe lt. Notarvertrag) erfolgt, oder fand der Besitzübergang bereits im Zeitpunkt der Vermietung durch den Kläger als wirtschaftlichen Eigentümer statt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 13.09.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 460/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2009
Erledigungs-Az: III R 92/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 35