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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/99
§§: AO 1977 § 165, AO 1977 § 124
Schlagwörter Vorläufige Veranlagung, Änderung, Wirksamkeit
Rechtsfrage: Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden: Bleibt ein ursprünglich manuell angeordneter Vorläufigkeitsvermerk (hier: hinsichtlich eines gewerblichen Verlustes - Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei) auch dann wirksam, wenn er in nachfolgenden (mit automatisierten Vorläufigkeitsvermerken zur Verfassungsmäßigkeit der Grund- und Kinderfreibeträge versehenen) Änderungsbescheiden nicht ausdrücklich wiederholt wird? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.12.1998
Vorinstanz/AZ: 7 K 653/94
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen