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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/01
§§: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1, AO 1977 § 147, HGB § 257, HGB § 249 Abs. 2
Schlagwörter Rückstellung, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Lagerung, Aufbewahrungspflicht
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer für die künftig, nach dem Bilanzstichtag, anfallenden Kosten der Lagerung aufbewahrungspflichtiger Geschäftsunterlagen i.S. der §§ 257 HGB, 147 AO 1977 gebildeten Rückstellung um eine steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwandsrückstellung oder um eine Verbindlichkeitsrückstellung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.05.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 5141/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2002
Erledigungs-Az: VIII R 30/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 01 98