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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 190/97 |
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Ausbildung, Fortbildung, Krankenschwester |
| Rechtsfrage: | Aufwendungen einer ausgebildeten Krankenschwester für einen Lehrgang an einer Krankenpflege-Hochschule mit dem Abschluß als "Lehrerin für Pflegeberufe" (Unterrichtsschwester) mit einem Erststudium vergleichbar und wegen des erreichten höherwertigen Berufsbildes nur als Ausbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 18.07.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 1446/97 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 56 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
| Erledigungs-Az: | VI R 190/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 47 |