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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 25/08 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Grundschuld, Löschung, Sonderwerbungskosten, Grundstücksgemeinschaft
Rechtsfrage: Steuerrechtliche Behandlung von im Vergleichswege geleisteten Zahlungen an die Rechtsnachfolger eines Beteiligten an einer Grundstücksgemeinschaft: Ist die Zahlung des Klägers in Höhe von 40000 DM nach Auflösung der Grundstücksgemeinschaft an Erbengemeinschaft aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, um eine Löschung von Grundschulden durchzusetzen und einen Abrechnungsprozess abzuwenden, als Sonderwerbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.02.2008
Vorinstanz/AZ: 9 K 2576/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1721
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: IX R 25/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 48