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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 12/04 | 
| §§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 2 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Grundstücksgesellschaft, Grundstücksgemeinschaft, Einkünfteverteilung, Werbungskosten | 
| Rechtsfrage: | Einkünftezurechnung und Zurechnung von Werbungskosten bei einer Vermietungs-GbR: Inwieweit hängt eine von der Beteiligungsquote abweichende Zurechnung der Werbungskosten bei dem die Aufwendungen allein tragenden Gesellschafter und eine ausschließliche Zurechnung der Werbungskostenüberschüsse der Vermietungs-GbR bei diesem davon ab, ob dem zahlenden Gesellschafter die Vermögenslosigkeit des anderen Gesellschafters und die endgültige Wertlosigkeit des Ausgleichsanspruchs im Zeitpunkt der Zahlung der Werbungskosten bekannt gewesen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.01.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2138/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 804 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 15 52 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.11.2004 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 12/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 95 |