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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 31/08 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1, AO § 251 Abs. 2, KO § 55 Nr. 1, KO § 53, KO § 54 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Konkurs |
Rechtsfrage: | Sind Ansprüche auf Vergütung von Vorsteuer aus (Rück-)Lieferungen als im Sinne der Konkursordnung vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Forderungen anzusehen mit der Folge, dass das FA gegen diese Forderungen mit Konkursforderungen aufrechnen kann, sofern die Lieferung vor Verfahrenseröffnung ausgeführt und das Recht zur Rücklieferung in einem ebenfalls vor Eröffnung des Konkursverfahrens abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2172/06 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2009 |
Erledigungs-Az: | VII R 31/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 81 |