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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/04 |
§§: | AO 1977 § 174 Abs. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuerbescheid, Aufhebung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Neue Bundesländer |
Rechtsfrage: | Widerstreitende Steuerfestsetzungen: Ist der Schenkungsteuerbescheid des Finanzamts vom Jahr 2000 aufzuheben, weil der Erwerb des Grundstücks in der DDR bereits mit Erbschaftsteuerbescheid des Rates der Stadt (C) im Jahr 1978 besteuert worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5224/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 48/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 33 80 |