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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 75/01
§§: EStG § 50 a, EGV Art. 50, GG Art. 3
Schlagwörter Steuerabzug, Haftung, Künstler, Musiker, Beschränkte Steuerpflicht, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Diskriminierungsverbot, Dienstleistungsfreiheit
Rechtsfrage: Durfte das FA eine inländische GmbH als Vergütungsschuldnerin für die Steuerabzugsbeträge beschränkt steuerpflichtiger Musiker nach § 50 a Abs. 5 EStG i.V.m. § 73 g EStDV in Haftung nehmen oder verstoßen die gesetzlichen Regelungen gegen Gemeinschaftsrecht (u.a. Diskriminierungsverbot, Dienstleistungsfreiheit) und das Grundgesetz (u.a. Gleichheitsgrundsatz)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.07.2001
Vorinstanz/AZ: II 377/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: I R 75/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 24