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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/14 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Betriebsaufgabe, Betriebsfortführung, Ruhender Gewerbebetrieb, Aufgabeerklärung, Gewerbliche Prägung, Vermögensverwaltung |
Rechtsfrage: | Hat die Klägerin mit der Einstellung der in den 1960er Jahren ausgeübten Bauträgertätigkeit, die ab dem Jahr 1968 von Schwestergesellschaften der Klägerin fortgeführt worden ist, ihren Gewerbebetrieb mangels Fortführungsabsicht und -möglichkeit aufgegeben, oder lag ein ruhender Gewerbebetrieb vor? Führte in letzterem Fall der Wegfall der während des Ruhens zwischenzeitlich eingetretenen gewerblichen Prägung der Klägerin zur Betriebsaufgabe, ohne dass eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt erforderlich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7195/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1690 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 23 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 24 78 |