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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 104/01
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit". Unbegrenzter Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer eines leitenden Vertriebsingenieurs ohne eigenem Arbeitsplatz, der die wesentlichen Leistungen seiner Tätigkeit im Arbeitszimmer erbringt, aber durchschnittlich wöchentlich an zwei Tagen zur Kundenbetreuung und Überwachung der Mitarbeiter im Außendienst (jährliche Fahrleistung ca. 20.000 km) tätig ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.02.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 5129/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2002
Erledigungs-Az: VI R 104/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 18 68