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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/16 (BFH)
§§: ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 16 Abs. 2, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, AEUV Art. 63, AEUV Art. 65, BewG § 121
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsfreiheit, Beschränkte Steuerpflicht, Freibetrag, Gleichbehandlung
Rechtsfrage: Nichtanwendung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt steuerpflichtige Personen unionsrechtswidrig? - Ist es mit den unionsrechtlichen Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass einem Erwerber, der der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, ein geringerer persönlicher Freibetrag gewährt wird, als einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.12.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 3636/14 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 301
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2017
Erledigungs-Az: II R 2/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 67