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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/02 |
§§: | VwZG § 8 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 355 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 5 |
Schlagwörter | Zustellung, Bevollmächtigter, Vollmacht, Ermessen |
Rechtsfrage: | Keine verspätete Einspruchseinlegung wegen unwirksamer Bescheidzustellung an den Kläger selbst: Hat die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßen Ermessen die Zustellung des Haftungsbescheides auch ohne Vorliegen (bzw. bei Zweifeln am Vorliegen) einer Empfangsvollmacht an den Bevollmächtigten vorzunehmen? Ist durch den vorhergehenden Schriftverkehr mit dem Bevollmächtigten eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4784/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 14 41 |