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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 13/97 |
§§: | InvZulG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, InvZulG § 2 |
Schlagwörter | Handwerksrolle, Betriebsaufspaltung, Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung |
Rechtsfrage: | Betriebsaufspaltung: Ist die Eintragung des Betriebsunternehmens (GmbH) in die Handwerksrolle aufgrund betriebsvermögensmäßiger Verflechtung mit dem Besitzunternehmen (selbst keine gewerbliche Tätigkeit, nur Vermögensverwaltung, bzw. Vermietung und Verpachtung) investitionszulagenrechtlich dem Betriebsunternehmen zuzurechnen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.1997 |
Vorinstanz/AZ: | I 268/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.1999 |
Erledigungs-Az: | III R 13/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 52 09 |