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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/08 (BFH)
§§: AO § 129, EStG § 16
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Rechtsirrtum, Betriebsprüfung, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid, in dem ein Veräußerungsgewinn auch nach Durchführung einer Betriebsprüfung nicht erfasst wurde, nach § 129 AO berichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.11.2006
Vorinstanz/AZ: 15 K 4388/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2011
Erledigungs-Az: IV R 8/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 25