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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 137/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Vorab entstandene Werbungskosten, Ausbildungskosten, Erziehungsurlaub, Lehrer |
Rechtsfrage: | Verlieren Aufwendungen (Fachliteratur, Arbeitszimmer u.a.) ihren Charakter als (vorab entstandene) Werbungskosten, wenn vorübergehend wegen Erziehungsurlaub oder sonstigen Befreiungen vom Dienst keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden? Handelt es sich in diesen Fällen um Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1729/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 15 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 137/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 38 23 |