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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/98 |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, BGB § 1626 |
Schlagwörter | Zurechnung, Kapitaleinkünfte, Kapitalnutzung, minderjährige Kinder, Eltern |
Rechtsfrage: | Sind Zinserträge nicht den minderjährigen Kindern , sondern deren Eltern zuzurechnen , wenn die Eltern das aus ihren Mitteln stammende Kapital zwar formell ordnungsgemäß auf den Namen der Kinder angelegt, später aber die für das eine Kind angelegten Mittel zum Teil zugunsten des anderen Kindes verwendet haben? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2494/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 948 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 19/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 25 |