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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 35/05
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Anteilsveräußerung, Grundstück, Außerordentliche Einkünfte, Anlagevermögen, Umlaufvermögen
Rechtsfrage: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile einer GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung von eigenem Grundbesitz war und dieser Grundbesitz das gesamte Betriebsvermögen der KG darstellte, der tarifbegünstigten Besteuerung gemäß §§ 16, 34 EStG oder handelt es sich um laufenden Gewinn? Gehörte der Grundbesitz zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen der KG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.04.2005
Vorinstanz/AZ: V 117/2004
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 01 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2006
Erledigungs-Az: IV R 35/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 09 30