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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 3/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b |
| Schlagwörter | Arbeitszimmer, Kosten, Aufteilungsmaßstab, Wohnfläche, Nutzfläche, Wohnraum, Nebenraum |
| Rechtsfrage: | 1. Ist der Maßstab für die Kostenaufteilung eines im Kellergeschoss gelegenen anerkannten häuslichen Arbeitszimmers aus der Wohnfläche einschließlich der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers oder aus der Wohn- und Nutzfläche sämtlicher Räume (Haupt- und Nebenräume) des Gebäudes (eingeschossiger, vollunterkellerter Bungalow) zu bilden? - 2. Ist das im Kellergeschoss gelegene häusliche Arbeitszimmer als Wohn- oder als Nebenraum anzusehen und welchen Einfluss hat die entsprechende Qualifizierung auf den zu bildenden Aufteilungsmaßstab? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 264/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 29 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.2014 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 3/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 65 |