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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/12 (BFH)
§§: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 a, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Forderung, Besserungsklausel, Entstehung, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung zu freigebiger Zuwendung: Wandelt sich der Kaufpreis einer Forderung mit Besserungsabrede, der nicht niedriger ist als der gemeine Wert der Forderung beim Abschluss des Kaufvertrags, bei nachträglichem Eintritt des Besserungsfalls in eine freigebige Zuwendung um, auch wenn der Käufer den Besserungsfall zu verantworten hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.08.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 1027/11 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2013
Erledigungs-Az: II R 6/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 25