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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 71/00 |
| §§: | EStG § 10 Abs. 3, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 62, GG Art. 14 |
| Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Verfassungswidrigkeit |
| Rechtsfrage: | Ist im Veranlagungszeitraum 1998 der sozialversicherungsfreie Arbeitslohn (Abfindung) in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs einzubeziehen ? Ist die Einbeziehung verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 20.07.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 4938/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 83 19 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.10.2002 |
| Erledigungs-Az: | XI R 71/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 17 04 |