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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 59/11 (BFH) |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 66, AO § 65 Nr. 3, AO § 57 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Kirche, Krankenhaus, Labor, Wohlfahrtspflege, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Gemeinnützigkeit einer für kirchliche Krankenhäuser tätigen Labor-GmbH: Erfordernis der unmittelbaren Wirkung der Leistung für die Anerkennung als Einrichtung der Wohlfahrtspflege? Wann liegt eine Tätigkeitserbringung von Erwerbs wegen vor? Konkurrenzprüfung nach § 65 Nr. 3 AO auch im Gesundheitswesen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 73/09 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 34 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.02.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 59/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 18 25 |