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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 19/08
§§: AO § 69, AO § 34, InsO § 131 Abs. 1
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Lohnsteuer, Insolvenz
Rechtsfrage: Inhaftungnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer und Nebenleistungen, die dieser verspätet an das FA abgeführt hat, aber nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter vom FA erstattet werden mussten: War die Begleichung nach Fälligkeit der geschuldeten Abgaben ursächlich für den Schaden, weil bei rechtzeitiger Entrichtung eine Anfechtung des Insolvenzverwalters wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.02.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 226/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2008
Erledigungs-Az: VII R 19/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 84