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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 44/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 8, GG Art. 3,6 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Existenzminimum, Familienleistungsausgleich |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des nachgebesserten Kinderfreibetrags für 1983 sowie der steuerlichen Freistellung der kinderbedingten Aufwendungen in den Jahren 1981 und 1982. -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VI 37/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 |
Erledigungs-Az: | VI R 44/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet - ohne Begründung |