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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/98
§§: EStG § 32 Abs. 8, GG Art. 3,6
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Existenzminimum, Familienleistungsausgleich
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des nachgebesserten Kinderfreibetrags für 1983 sowie der steuerlichen Freistellung der kinderbedingten Aufwendungen in den Jahren 1981 und 1982. -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.03.1998
Vorinstanz/AZ: VI 37/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.1999
Erledigungs-Az: VI R 44/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - ohne Begründung