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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/98
§§: EStG § 3 Nr. 68, EStG § 52 Abs. 2b
Schlagwörter Zinszuschuß, Steuerfreiheit, Barlohnumwandlung
Rechtsfrage: Zum Begriff "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Zusammenhang mit der Umwandlung einer freiwilligen Sonderzahlung des Arbeitgebers in einen steuerfreien Zinszuschuß nach der Übergangsregelung zu § 3 Nr. 68 EStG 1987 (s.a. BStBl II 1995, 511). - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.09.1997
Vorinstanz/AZ: 16 K 2999/96 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.1998
Erledigungs-Az: VI R 12/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 51 50