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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/08 |
§§: | AO § 69, AO § 34, InsO § 131 Abs. 1 |
Schlagwörter | Haftung, Geschäftsführer, Lohnsteuer, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Inhaftungnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer und Nebenleistungen, die dieser verspätet an das FA abgeführt hat, aber nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter vom FA erstattet werden mussten: War die Begleichung nach Fälligkeit der geschuldeten Abgaben ursächlich für den Schaden, weil bei rechtzeitiger Entrichtung eine Anfechtung des Insolvenzverwalters wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 226/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 19/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 06 84 |