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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 48/04
§§: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 3
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Partiarisches Darlehen, Stille Beteiligung
Rechtsfrage: Stille Beteiligung oder partiarisches Darlehen: Handelt es sich bei einem Beteiligungsvertrag zwischen zwei inländischen GmbHs gegen eine feste Vergütung und ein gewinnabhängiges Entgelt um ein partiarisches Darlehensverhältnis oder um eine stille Beteiligung, so dass in diesem Fall die gesamten hierfür an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft i.S. des § 3 Nr. 24 GewStG gezahlten Entgelte gemäß § 8 Nr. 3 GewStG zum Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 2212/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2005
Erledigungs-Az: I R 48/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 02