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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 68/03
§§: GrEStG § 16 Abs. 2, VermG § 34 Abs. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Rückübertragung, Restitutionsgrundstück
Rechtsfrage: Kann der bestandskräftig gewordene Grunderwerbsteuerbescheid, der den Übergang des Eigentums Kraft behördlicher Entscheidung über die Rückübertragung an einem Grundstück besteuerte, gemäß § 16 Abs. 2 GrEStG aufgehoben werden, wenn der Vertrag auf Übertragung des Rückübertragungsanspruchs wegen Nichterfüllung rückgängig gemacht worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 1366/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: II R 68/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 08 63