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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/08 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 253 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Wertminderung, Teilwertabschreibung, Eigentumswohnung, Veräußerung, Wertaufhellung
Rechtsfrage: Ist eine Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig, wenn die Wohnungen nach dem Bilanzstichtag und vor Erstellung des Jahresabschlusses mit Verlust verkauft wurden (wertaufhellende Tatsache)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.06.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 848/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 02 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.09.2010
Erledigungs-Az: IV R 38/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 04 86