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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 53/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 33 b Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Mehrbedarf, Pauschbetrag, Eigene Einkünfte |
Rechtsfrage: | Zur Prüfung, ob ein behindertes Kind, welches in einer eigenen Wohnung lebt und tagsüber in teilstationärer Betreuung in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebracht ist, außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - Ist bei der Berechnung des gesamten Lebensbedarfs des Kindes neben dem Grundbedarf ein behinderungsbedingter Mehrbedarf i.H. des Pauschbetrags nach § 33 b Abs. 3 Satz 3 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 446/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 53/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 09 97 |