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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 99/08 (BFH) |
§§: | KStG § 12, AStG § 6, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 3 |
Schlagwörter | Umzug, Europäische Union, Betriebsaufgabe, Entstrickung, EG, EU, Wegzug |
Rechtsfrage: | Darf bei einem Wegzug eines Freiberuflers in das EU-Ausland (hier: von Deutschland nach Belgien) und Fortsetzung der Tätigkeit im Ausland entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung keine (fiktive) Betriebsaufgabe besteuert werden, weil die Besteuerung gegen das gemeinschaftsrechtliche Grundrecht der Niederlassungsfreiheit verstoßen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4110/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 259 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 99/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 00 35 |