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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 76/03 |
| §§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 a Nr. 1, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6 |
| Schlagwörter | Bewirtungskosten, Vorsteuerabzug, Gemeinschaftsrecht, Ausschluss, EG, Umsatzsteuer |
| Rechtsfrage: | Ist der teilweise Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungskosten gemäß § 15 Abs. 1 a Nr. 1 UStG 1999 mit dem Gemeinschaftsrecht, Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG, vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 13.11.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 3488/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 34 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.02.2005 |
| Erledigungs-Az: | V R 76/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 28 |