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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-120/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 183 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erstattung, Zinsen, Verzugszinsen, Steuerprüfungsverfahren, Ermessen, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 183 Abs. 1 RL 2006/112/EG in der durch die RL 2006/138/EG geänderten Fassung dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die bei der Festlegung der Voraussetzungen für die Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses die Gewährung von Verzugszinsen (wegen verspäteter Erstattung der Mehrwertsteuer) vom Ablauf einer Frist von 10 Tagen seit dem Abschluss des Steuerprüfungsverfahrens zur Feststellung des Anspruchs auf Erstattung des Steuerüberschusses abhängig macht? - 2. Falls die erste Frage bejaht wird: Obliegt es dem innerstaatlichen Gericht, im Wege eigenen Ermessens auf der Grundlage einer Rechtsanalogie eine angemessene Regelung für die Zinsen für den Fall zu bestimmen, dass das innerstaatliche Recht die Verzugszinsen nach Ablauf von 10 Tagen seit Abschluss des Steuerprüfungsverfahrens nicht regelt?
Vorinstanz: Krajska sud Kosice (Slowakei)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 213 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.10.2015
Erledigungs-Az: Rs C-120/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 28