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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/99 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 1 Satz 8, EStG § 10 e Abs. 5 Satz 3, EStG § 34f |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Ehegatten, Übertragung, Getrenntleben |
Rechtsfrage: | Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen der §§ 10 e, 34f EStG bei getrennt lebenden Ehegatten: Schließt § 10 e Abs. 1 Satz 8 EStG im Falle der Übertragung von Volleigentum eines Ehegatten auf den anderen im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung die Fortführung der Grundförderung auch dann aus, wenn zwar im Streitjahr wegen eines Versöhnungsversuchs die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung vorlagen, nicht aber im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 6180/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 35/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 09 |