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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/02
§§: AO 1977 § 227, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Erlass, Billigkeit, Fehler, Betriebsprüfung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Erlass von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen: Kann eine durch Doppelerfassung von Betriebseinnahmen bestandskräftig zu hoch festgesetzte Steuer aus Billigkeitsgründen erlassen werden, wenn die fehlerhafte Steuerfestsetzung in erster Linie auf eigenen unzutreffenden Angaben des Stpfl. in seiner Steuererklärung beruht, dieser aber geltend macht, der Betriebsprüfer hätte den Fehler des Stpfl., der ihm bei der Einnahmeermittlung unterlaufen sei, später bei der Betriebsprüfung erkennen müssen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.12.2001
Vorinstanz/AZ: VI 289/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 515
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2004
Erledigungs-Az: IV R 9/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 38 49