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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/07 (BFH) |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, EStG § 52 Abs. 55 j |
Schlagwörter | Antragsveranlagung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist die Neuregelung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 (statt Summe der ... nunmehr "positive" Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte) generell auch für Veranlagungszeiträume vor 2006 rückwirkend anzuwenden oder nur für diejenigen Anträge maßgeblich, die nach Veröffentlichung dieses Gesetzes gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 102/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 12 69 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |