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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 15/14 (BVerfG) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 10, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, DBA-Italien Art. 7 Abs. 7, DBA-Italien Art. 11 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 25, GG Art. 59 Abs. 2 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Zinsen, Betriebsstätte, Atypisch stille Gesellschaft, Personengesellschaft, Italien, Sondervergütung, Treaty Override |
Rechtsfrage: | Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50 d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften - Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen - Vorrang der prinzipiellen Völkerrechtsfreundlichkeit des GG - Zulässigkeit eines Treaty Override - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | I R 4/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2014 S. 306 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 04 27 |