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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 6/18 (BFH) | 
| §§: | UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j | 
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Unterricht, Lehrer, Sport, Umsatzsteuer, EG, EU | 
| Rechtsfrage: | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule: Sind die Leistungen eines Judotrainers an einer privaten Sportschule umsatzsteuerfrei? Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Erziehung von Kindern bzw. um Schulunterricht und Aus- und Fortbildung von Kindern i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL sowie um Schulunterricht eines Privatlehrers i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? - Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom vom 15.1.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren Rs C-488/18 und Rs C-373/19. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.01.2018 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 5197/15 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 70 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.01.2020 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 6/18 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 15.1.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. | 
