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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 39/11 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte, Behinderung, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Inwiefern ist eine Nachzahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei der Kindergeldfestsetzung zu berücksichtigen? War das Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG)? Divergenz zum BFH-Urteil vom 4.11.2003 VIII R 43/02 (BFHE 204 S. 120, BStBl 2010 II S. 1046 = SIS 04 05 44)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1017/05 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 39/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 26 |