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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 60/96
§§: BewG § 95, BewG § 106, BewG § 109 Abs. 1 J: 1993, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6, KStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Einheitswert, Betriebsvermögen, Steuerbilanz, Körperschaftsteuer, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Einheitswert des Betriebsvermögens von Kapitalgesellschaften (ab 1993). Ist in der für die Steuerbilanz maßgeblichen Handelsbilanz die noch nicht festgesetzte Körperschaftsteuer, die auf einem nach dem Bilanzstichtag gefaßten Gewinnausschüttungsbeschluß beruht, zu erfassen und damit - ab 1993 - auch bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens zu berücksichtigen (auch dann, wenn vom Wahlrecht des § 268 HGB, die Gewinnverwendung selbst nicht auszuweisen, Gebrauch gemacht wird)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.06.1996
Vorinstanz/AZ: II 131/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.1998
Erledigungs-Az: II R 60/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 06 35