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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 30/07 (BFH) |
| §§: | EStG 2002 § 10 d Abs. 4 Satz 6 Fassung: 13.12.2006, EStG 2002 § 52 Abs. 25 Satz 5 Fassung: 13.12.2006, AO § 181 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Verlustfeststellung, Feststellungsfrist, Anwendungsvorschrift, Vertrauensschutz |
| Rechtsfrage: | Anwendung des neuen durch das JStG 2007 eingefügten § 10 d Abs. 4 Satz 6 EStG auch auf offenes Verfahren zur Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.1995? - Kann der Verlust zum 31.12.1995 noch unter Anwendung des § 181 Abs. 5 AO festgestellt werden, weil die Feststellung bereits vor der Gesetzesänderung beantragt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 04.01.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 354/05 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 12 55 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.08.2008 |
| Erledigungs-Az: | IX R 89/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 89/07 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 12 63 |