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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 6/17 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 7, FGO § 119 Nr. 6, AO § 384
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Greifbare Gesetzwidrigkeit, Urteilsbegründung
Rechtsfrage: Hat das FG die Vorschrift des § 171 Abs. 7 AO übersehen, so dass das Urteil des FG "greifbar gesetzwidrig" ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.11.2016
Vorinstanz/AZ: 8 K 1854/14 Kg, AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.09.2017
Erledigungs-Az: III R 6/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 71