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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 56/08 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Selbständigkeit, Sozialversicherung
Rechtsfrage: Kindergeld für polnische Staatsangehörige, die im Inland ein Gewerbe betreibt und in Polen als Arbeitslose bei der ZUS krankenversichert ist, somit dem persönlichen Geltungsbereich der VO(EWG) 1408/71 unterliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.03.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 2158/07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2011
Erledigungs-Az: III R 56/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 03 56