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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 41/04
§§: GewStG § 7, EStG § 16, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Gewerbeertrag, GbR, Anteilsveräußerung, Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Gehört der Gewinn des Gesellschafters aus der Veräußerung einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (hier: GbR), die einen gewerblichen Grundstückhandel betreibt, zum Gewerbeertrag der Mitunternehmerschaft, wenn durch den Anteilsverkauf anteilig die stillen Reserven der bei der Mitunternehmerschaft zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücke wie bei einem Grundstücksverkauf an Dritte realisiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.04.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 6347/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1315
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 30 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2007
Erledigungs-Az: IV R 69/04
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 69/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 54