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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 57/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5, FGO § 96 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Hausstand, Lebensmittelpunkt |
Rechtsfrage: | Zum Lebensmittelpunkt eines Alleinstehenden. Mitbenutzung von Räumen im elterlichen Einfamilienhaus als eigener Hausstand zu werten? 40 Heimfahrten als Beweis für die Beibehaltung des Lebensmittelpunkts außerhalb des Beschäftigungsortes? -Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3092/95 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1253 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 57/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 22 |