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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 28/17 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Schlagwörter Betriebsausgabe, Sponsoring, Darlehenszinsen, Veranlassungszusammenhang, Abzugsverbot
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für Sponsoring und in diesem Zusammenhang stehende Darlehenszinsen wegen fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-Aufwendungen dem Grunde nach nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen? Unterliegen die Aufwendungen im Falle der Anerkennung als Betriebsausgaben dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.05.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 1218/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 20 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2020
Erledigungs-Az: VIII R 28/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 16